Von der Heimat zur Landschaft

Die folgenden Überlegungen befassen sich mit den Begriffen Heimat und Landschaft, die beide – nicht nur jüngst – als räumliche Konzeptionen in der Politik und Planung für den ländlichen Raum eine zentrale Rolle spielen. Es sollen die in den Begriffen liegenden Perspektiven und Grenzen diskutiert werden, zentrale Anliegen der ländlichen Entwicklung zu repräsentieren. Anlass ist der Vorschlag zur Begründung eines „Neuen Landschaftsvertrages“, wie er vom Autor zuletzt in Veröffentlichungen (1) und der dieser Publikation zugrundeliegenden Tagung vorgestellt wurde. Es soll begründet werden, warum eine auf ästhetischem und rationalem Denken basierende räumliche Identifikation in Politik und Planung des ländlichen Raums der Stärkung bedarf.

Beide Wörter, Heimat und Landschaft, waren ursprünglich eher nüchterne Rechtsbegriffe für soziale Zugehörigkeiten zu bestimmten Orten oder Regionen, d.h. Privilegien im Feudalsystem. Heimat bezeichnete meist den (Geburts-)ort eines Menschen, an dem er sich dauerhaft aufhielt. Landschaft bezeichnete dagegen die Gesamtheit der Stände eines Landes: „wir, die landschafft des landes in nidern Bayern, grafen, freyen, dienstherrn, ritter, knecht, staett, maerckt“. (2) Der Besitz der Landesstandschaft berechtigte zur politischen Mitwirkung. (3) Die Zugehörigkeit zu einer Landschaft könnte man also als ein öffentliches, zu einer Heimat als ein privates Recht verstehen. Beide Begriffe wurden mit der Befreiung von der feudalen Herrschaft neu besetzt. Während Landschaft über den „Umweg“ der Malerei die Bedeutung eines ästhetischen Bildes erhielt, wandelte sich Heimat getragen durch die Dichtkunst zu einer (senti-)mentalen Idee von Raum. Beide wechselten also von einem festliegenden Rechtsbegriff zu einer interpretationsoffenen Idee, von einer territorialen Ordnung zu einer abstrakten Konzeption von Raum.

Solche Raumkonzeptionen sind einerseits – wahrnehmungspsychologisch erklärbar – notwendige Strukturvorstellungen für die Orientierung des Individuums in der Welt. Menschen sind permanent damit beschäftigt, wahrgenommene Phänomene zu ordnen und bedienen sich dabei im Wesentlichen an Strukturen, die durch Sprache vorgeprägt sind. Oft wird darauf hingewiesen, dass Landschaft wie Heimat jeweils eine kompensatorische Funktion tragen, d.h. etwas Anderes, Verlorengegangenes ersetzen sollen, das in der ursprünglichen „Natur“ des Menschen lag. Landschaft wird, wie es Joachim Ritter anhand der Besteigung des Mont Ventoux durch Petrarca und Schillers Gedicht „Der Spaziergang“ (4) geschildert hat, erst mit der Befreiung und zugleich Entfremdung des Menschen von der Natur ästhetisch wahrgenommen: „Natur als Landschaft ist Frucht und Erzeugnis des theoretischen Geistes. […] Landschaft [ist] dem in der Natur wohnenden ländlichen Volk fremd und ohne Beziehung zu ihm.“ (5) Im Falle des Heimatbegriffs ist diese Kompensationsthese noch naheliegender: Heimat kann erst dann zum Begriff werden, wenn die unvertraute Erfahrung oder Antizipation von Fremdsein gegenwärtig wird. In mobilen Kulturen, in denen ein permanenter Ortswechsel als notwendig oder verheißungsvoll galt, kann der Begriff kaum Bedeutung erlangen. So gilt Heimat als zwar nicht ausschließlich, aber doch besonders deutsche Idee; in ihrem heutigen Sinne in der Zeit der industriellen Massenwanderung vom Land in die Großstadt entstanden, in einer bis dahin von Kleinstaaterei geprägten Kultur, die kaum über eine Praxis kolonialer Weltläufigkeit verfügte.

Foto: Robert Neuberger

Obwohl meist dieser individuelle, emotionale, von persönlichen Erfahrungen und Stimmungen abhängige Gehalt beider Begriffe hervorgehoben wird, es also in der Kraft und dem Bedürfnis des Einzelnen läge, Raum als mentale Idee oder ästhetisches Bild wahrzunehmen, haben sie doch auch beide eine bedeutende gesellschaftliche Dimension. Andernfalls könnten wir sie hier gar nicht zum Thema machen: Nur weil sie a) eine geschichtliche und damit b) eine kollektive Prägung (6) beinhalten, können Heimat und Landschaft zum Gegenstand von Diskursen, von Politik und auch von räumlicher Planung werden.

Konzeptionen von Raum sind tatsächlich nicht allein für den Einzelnen, sondern auch für das Kollektiv wesentliche Voraussetzung zur Strukturierung der Welt. Ohne eine solche Verständigung über den Raum können Ordnung und Verantwortung, Konkurrenzen und Konflikte, Bewahrung und Entwicklung kulturell nicht verhandelt und entfaltet werden. Bayern verfügt über eine politische Heimatstrategie eines gleichnamigen Ministeriums (7); auch die Opposition beansprucht das Konzept (8). Ein Landschaftsministerium gibt es zwar nicht, dieser Begriff ist dafür aber in verschiedenen Gesetzen fest verankert, nicht nur im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, sondern auch im Baugesetzbuch. Um diese politische Dimension von Raumkonzeptionen geht es hier. Denn begriffliche Repräsentationen sind nicht nur als Beschreibungen, sondern auch als Programme des Raumes wirksam. (9) Der individuelle Wesenszug und der kollektive Wille, sich im Raum zu orientieren, hat, wie die Sprache, eine strukturale Bedeutung: Wie wir den Raum sehen und bezeichnen, beeinflusst und begrenzt unser Denken und die Wahrnehmung der Welt. So macht es nicht nur einen Unterschied, ob das Territorium eines Staates als Bund, Land oder Reich bezeichnet wird. Es macht auch einen Unterschied, ob eine Politik und eine Planung für den ländlichen Raum bevorzugt mit dem Thema Heimat oder mit dem Thema Landschaft operiert. So könnten wir Heimat als einen Ausdruck eines (senti-)mentalen, Landschaft als einen Ausdruck eines ästhetischen Strukturalismus definieren. Betrachten wir deswegen Heimat und Landschaft weiterhin linguistisch.

HEIMAT UND LANDSCHAFT IN DER SPRACHE

Zunächst ist festzuhalten, dass es zur Heimat ein eindeutiges Antonym gibt: die Fremde. Indem derselbe Ort für zwei verschiedene Menschen – oder Gruppen von Menschen – Heimat oder Fremde sein kann, erscheint es möglich, hieraus ein unterschiedliches Recht auf räumliche Verfügung abzuleiten. Wegen dieser Gefahr der Ausgrenzung lautet Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Tatsächlich werden Lebensverhältnisse und Lebenschancen unmittelbar dadurch bestimmt, welche Entfaltungsmöglichkeiten ein Individuum im Raum erkennen und beanspruchen kann. Freizügigkeit und die in Bayern als Staatsziel verankerten gleichwertigen Lebensverhältnisse müssen daher nicht nur zwischen verschiedenen Regionen, sondern auch den verschiedenen sozialen Herkünften innerhalb einer Region gewährleistet werden. Inklusion, also Teilhabe jedes Menschen, wird erst dann gefördert, wenn die Raumkonzeption nicht nur schützend und bewahrend, sondern gestaltbar und offen ist. So wird heute „Heimatpolitik“ aufgestellt und so versteht sich auch eine moderne Heimatpflege in erster Linie als Gestaltungsauftrag. (10)

Zur Landschaft fehlt, trotz der etymologischen Parallelen, ein entsprechender Gegensatzbegriff. Während Heimat letztlich immer in einem Spannungsfeld zur Fremde steht, ist das konstitutive Spannungsfeld von Landschaft, nämlich Verschiedenheit (Vielfalt) und Zusammengehörigkeit (Ganzheit), dem Begriff selbst immanent. Zwar lässt sich eine Landschaft selbstverständlich gegen eine andere Landschaft abgrenzen. Um aber eine Landschaft zu „definieren“, reicht es völlig aus, einen Zusammenhang von Verschiedenheiten ästhetisch wahrzunehmen; eine Abgrenzung nach außen ist nicht zwingend erforderlich. Das lässt sich auch an modernen Komposita erkennen, also bei Begriffen, die das Wort Landschaft enthalten, aber etwas ganz anderes bezeichnen – Beispiele sind „Theaterlandschaft“ oder „Medienlandschaft“. Sie umschreiben einen räumlichen Zusammenhang von vielen sehr verschiedenen Einzelphänomenen, der nicht beweisbar, aber sinnstiftend vermittelbar ist. (11) Das Besondere dieses jeweiligen Zusammenhangs ist erstens, dass er einigermaßen beständig ist, aber zugleich offen und im steten Wandel und zweitens, dass die Unterschiede innerhalb der Vielfalt als Qualität erhalten sind, also Heterogenität, nicht Homogenität herrscht. Um also die deutsche Medienlandschaft als solche zu beschreiben, müssen keineswegs andere Medien aufgeführt werden, die nicht dazugehören, um dem Begriff einen Sinn zu verleihen. Nur wenn diese Offenheit und Vielfalt gegeben ist, macht eine Komposita auf -landschaft wirklich einen besonderen Sinn, der sich durch die Verwendung anderer räumlicher Komposita (wie -haus, -feld, -raum etc.) nicht erfüllt.

Ein anderer sprachlicher Aspekt von Landschaft ist, dass Raum als Landschaft bezeichnet werden kann, ohne dass die Existenz einer Nicht-Landschaft erforderlich wäre Landschaft ist vielmehr überall, wenn auch in durchaus unterschiedlich gutem und schönen Zustand. So heißt es in der Präambel der Europäischen Landschaftskonvention (12):

  • „in dem Bewusstsein, dass die Landschaft zur Herausbildung der lokalen Kulturen beiträgt und dass sie ein Grundbestandteil des europäischen Natur- und Kulturerbes ist und somit zum Wohlergehen der Menschen und zur Festigung der europäischen Identität beiträgt;
  • in Anerkenntnis der Tatsache, dass die Landschaft überall ein wichtiger Bestandteil der Lebensqualität der Menschen ist: in städtischen Gebieten und auf dem Land, in geschädigten Gebieten wie auch in Gebieten, die von hoher Qualität sind, in besonders schönen Gebieten wie auch in gewöhnlichen Gebieten.“

Die Konvention schließt also bewusst das Urteil von Nicht-Landschaft aus, darin liegt sogar ihre zentrale Aussage. Dagegen ist die Bewertung, dass nur manche Gebiete die Qualität einer Landschaft besitzen, wiederum eine deutsche Idee: „Es gibt unverfälschte historische Kulturlandschaften, sog. ‚Bilderbuchlandschaften‘, in denen eine WEA [Windenergieanlage] eine große Kontrastwirkung hätte; es gibt dagegen durchschnittlich siedlungsgeprägte Landschaftsbilder oder ‚nichtssagende‘ Gegenden, in denen die Integration einer Windkraftanlage leicht fällt.“ (13) Nur in Deutschland wird also „Gegend“ der Landschaft entgegengesetzt. Mit diesem „exkludierenden“ Landschaftsbegriff konzentriert sich die deutsche Landschaftsplanung auf den Schutz- und Pflegeauftrag und enthält sich eines Entwicklungs- und Gestaltungsauftrages, während, wie wir gesehen haben, die moderne Heimatpolitik und -pflege sich diesem gerade verpflichtet fühlt. Sie verstößt damit aber gegen den Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und die Europäische Landschaftskonvention, weil sie sich der Aufgabe entzieht, Landschaft überall als Umweltqualität zu entwickeln. So ist es nicht nur eine theoretische Schlussfolgerung, sondern auch praktische Erfahrung, dass Instrumente der Landschaftsplanung Regionen formell abwerten und stigmatisieren, deren Lebensqualität und auch Image durch Heimatpolitik und Heimatpflege doch gerade verbessert werden soll. (14)

Das Zitat zur Windenergie führt auch zurück zur Analyse begrifflicher Raumkonzeptionen. Um den Raum in wertvolle Landschaften und wertlose Gegenden aufzuteilen, wird in der Planung der Begriff der Konzentrationszonen verwendet. Hierauf wurde an anderer Stelle kritisch eingegangen (15) – aber der Begriff Zone selbst verdient aus gegebenem Anlass der kurzen Betrachtung. Wird nämlich ein Raum als Zone bezeichnet, so soll er das Gegenteil sein von Landschaft, aber auch das Gegenteil von Heimat. Zonen sind Nicht-Räume der Trennung und des Übergangs, in denen eine bestimmte Funktion alle anderen möglichen Raumqualitäten – im positiven oder negativen Sinne – dominiert. Als „Zone“ wurden in Paris um 1900 die in den aufgelassenen Fortifikationen entstandenen Armensiedlungen bezeichnet; um 1950 war „La Zone“ die heute als „Banlieue“ (Bannmeile) bezeichneten Einwanderer-Ghettos. (16) Die „Besatzungszonen“ nach der Befreiung vom Nationalsozialismus waren eine objektive Gegebenheit. Ein begriffliches Eigenleben entwickelte aber die „Ostzone“, mit der noch nach Jahrzehnten der DDR abgesprochen werden sollte, Heimat oder Landschaft zu sein, das Stigma reichte bis in die „Zonenrandgebiete“. Die City-Planungen der 1980er-Jahre hat in vielen Städten aus namentragenden Straßen uniforme Fußgängerzonen gemacht. Wozu diese wilde Mischung an Beispielen? Nur um noch einmal zu verdeutlichen: Begriffe machen Räume. Zuletzt war an Deutschlands Grenzen, nach dem Vorbild der Regelung auf internationalen Hub-Flughäfen, von „Transitzonen“ für Einwanderer die Rede.

HEIMAT IST GEMEINSCHAFT, LANDSCHAFT IST GESELLSCHAFT

Die etymologische und linguistische Betrachtung soll nun noch soziologisch ergänzt werden, um zu diskutieren, auf welchen gesellschaftlichen Ebenen die beiden Begriffe liegen.

Folgen wir einem der Begründer der modernen Sozialwissenschaften, Ferdinand Tönnies, dann liegen zwischen den beiden Begriffen „Gemeinschaft“ und „Gesellschaft“ zwei grundlegende Formen (Normaltypen) der „willentlichen Bejahung des Kollektivs“ durch das Individuum. (17) Im Ursprung stehe der Wesenswille des Menschen zur Gemeinschaft „des Blutes“ (Familie), „des Ortes“ (Nachbarschaft) und „des Geistes“ (Freundschaft). Er beruhe auf dem unmittelbaren Gefühl der Zugehörigkeit und erscheine in der Sitte des Dorflebens und der Religion des städtischen Lebens. Hier würden wir wohl üblicherweise auch „den Willen“ zur Heimat einordnen.

Nun beschreiben die Sozialwissenschaften mit und seit Tönnies, dass diese im ursprünglichen Wesen des Menschen liegende Einbettung in Gemeinschaften – und in die Natur – sich durch den Prozess der Zivilisation (18) und die Einlösung des Emanzipationsversprechens der Moderne (19) auflösen muss. Die auf dem Wesenswillen beruhende Einbettung werde nämlich, so Tönnies, durch den Kürwillen des Menschen zur Gesellschaft in der großstädtischen Kultur, der Politik, der Wissenschaft abgelöst. Dieser neue, mittelbare Willen beruhe auf einer Verstandesleistung und erscheine in vielfältigen Formen von Verträgen. Kehren wir zurück zu der Darstellung von Joachim Ritter zu Petrarca und Schiller, dann werden wir den ästhetischen Landschaftsbegriff wohl diesem Kürwillen des Menschen zuordnen. So gelangen wir zu dem Unterschied der beiden Begriffe aus soziologischer Sicht. Heimat soll eine (drohende oder erlittene) Entbettung aus der Gemeinschaft des Ortes (senti-)mental auf der gleichen Ebene – also wiederum der Gemeinschaft – rekonstruieren. Die Frage ist, ob Politik und Planung hier einwirken können und sollen, denn eine Rekonstruktion ist nie authentisch, eine Funktionalisierung der Gefühlswelt, eine Inanspruchnahme einer privaten Angelegenheit als öffentlicher Belang kann die Entfremdung sogar verstärken. Soll dagegen ein verlorengegangenes, bedrohtes oder ungleich zugängliches gemeinschaftliche Gefühl durch einen gesellschaftlichen Vertrag kompensiert werden, dann sollte hierfür wohl ein passenderer Begriff gewählt werden.

 

Landschaft dagegen ist per se eine öffentliche Angelegenheit. Landschaftsästhetik soll den Verlust von Eingebundensein in die Natur auf der Ebene der Gesellschaft aufheben durch sinnlich wahrnehmbare und sinnstiftende Zusammenhänge von Kultur und Natur. In einer schönen Landschaft zeigt eine Gesellschaft ihre gute, gelingende Konzeption. (20)

Ein hieran orientierter Landschaftsvertrag meint, dass zwischen

  • den Landnutzern, d.h. der Land- und Forstwirtschaft, der Rohstoffgewinnung, der Energiewirtschaft, dem Tourismus, dem Naturschutz usw.,
  • den Infrastrukturträgern, d. h. dem Straßenbau, dem öffentlichen Verkehr, der Ver- und Entsorgung und
  • der Bevölkerung

die Intensität der Rauminanspruchnahme und die Umweltqualität der Alltagsräume ausgehandelt wird. Ziel ist es dabei, Vielfalt und Zusammenhang zu stiften. Ob dies jeweils gelingt, kann nur anhand von Plänen und Visualisierungen der entstehenden Landschaft diskutiert werden. Damit ist ein Landschaftsvertrag die eigentliche Basis, Landschaftsästhetik das Verständigungsmittel für die gesellschaftliche Verhandlung von Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in den verschiedenen Landschaften des ländlichen Raumes. Eine Politik und Planung für den ländlichen Raum sollte daher Landschaft als zentrale Angelegenheit begreifen: durch fortwährende Aushandlung und Gestaltung von Konzeptionen aller Landschaften im Territorium. Heimat ist dann das, was die Menschen selbst als Gefühl der Zugehörigkeit in diesen gelingenden Räumen erhalten und eben auch neu schaffen können.

[Beitrag von UNIV.-PROF. DR. SÖREN SCHÖBEL-RUTSCHMANN, Professur für Landschaftsarchitektur regionaler Freiräume an der TU München, LG Bayern]

Den Beitrag im PDF lesen: Sören Schöbel-Rutschmann 230606_Schöbel-Rutschmann_VON DER HEIMAT ZUR LANDSCHAFT

Anmerkungen

    1. Die Zukunft für den ländlichen Raum liegt weder in der Restauration eines Bildes, noch in der Preisgabe seiner Formen, sondern in der kritischen Rekonstruktion seiner Strukturen. Das Zusammenbringen von modernen Landnutzungen, Siedlungen und Infrastrukturen mit der Morphologie der Naturlandschaft, ihrem Relief und ihrer Weite, mit den Texturen der Kulturlandschaft, ihrer historischen Flur, ihren Wege- und Straßennetzen und ihren Solitärbauten, lässt sich innerhalb der bestehenden formellen Planungsinstrumente nicht gewährleisten. Eine kritische Rekonstruktion und behutsame Erneuerung des ländlichen Raums bedarf einer neuen Übereinkunft, eines neuen Landschaftsvertrages […].“ Schöbel-Rutschmann, Sören: Für einen neuen Landschaftsvertrag, in: Impulse zur Zukunft des ländlichen Raums in Bayern. Positionen des Wissenschaftlichen Kuratoriums 2014/2015, hrsg. von Silke Franke, Manfred Miosga und Sören Schöbel-Rutschmann, München 2015.
    2. Moser, Johann Jacob: Von der teutschen Reichs- Stände Landen, deren Landständen, Unterthanen, Landes-Freyheiten, Beschwerden, Schulden und Zusammenkünften. Frankfurt / Leipzig 1769, S. 325
    3. Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Ständeordnung
    4. Schiller, Friedrich: Der Spaziergang. in: Gedichte. erster Theil, Leipzig 1804 (entstanden 1795).
    5. Ritter, Joachim: Landschaft. Zur Funktion des Ästhetischen in der modernen Gesellschaft, in: Schriften der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster 54/1963.
    6. Zur Geschichtlichkeit und Kollektivität von Land- schaft siehe Gadamer, Hans-Georg: Wahrheit und Methode. Grundzüge einer philosophischen Hermeneutik, Tübingen, 6. durchges. Aufl., 1990 (1960).
    7. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat.
    8. Heimatkongress der Bayerischen Landtagsfraktion der Grünen im Dezember 2011.
    9. Zum Verhältnis von Raum und räumlicher Reprä- sentation siehe Lefèbvre, Henri: La production de l’espace, in: L’Homme et la société 31-32/1974.
    10. So der Geschäftsführer des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege Wölzmüller, Martin u. a., in: www.zdf.de/sonntags/der-welt-ein-erkennbares-gesi cht-geben-5390890.html
    11. Hierzu ausführlicher Schöbel-Rutschmann, Sören: Landschaft als Prinzip, in: Befreite Landschaft. Moderne Landschaftsarchitektur ohne arkadischen Ballast?, hrsg. von Ulrich Eisel und Stefan Körner, Freising 2009.
    12. Europarat: European Landscape Convention / Europäisches Landschaftsübereinkommen, Florenz 2000.
    13. Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg: Hin- weise für die Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen mit regions- weiter außergebietlicher Ausschlusswirkung, Az.: 5R-458/2, Stuttgart 2003.
    14. Zu solchen Konflikten kommt es etwa in Bayern bei der Anwendung der Landschaftsbildbewertung nach den Vorgaben des Bayerischen Winderlasses. Zu Recht empören sich Kommunen, wenn sie den Stempel „geringe Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung“ bzw. „Vorbelastungen“ aufgedrückt bekommen, nur weil sie einem Klischee der „Bilderbuchlandschaft“ nicht entsprechen.
    15. Vgl. hierzu Schöbel-Rutschmann, Sören: Windenergie und Landschaftsästhetik, in: BWGZ 19/2014.
    16. Vgl. https://fr.wikipedia.org/wiki/La_Zone_(Paris)
    17. Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft, Leipzig 1887.
    18. Elias, Norbert: Über den Prozeß der Zivilisation. Soziogenetische und psychogenetische Untersuchun- gen, Basel 1939.
    19. Beck, Ulrich: Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne, Frankfurt a. M. 1986; Ders.: Die Erfindung des Politischen. Zu einer Theorie reflexiver Modernisierung, Frankfurt a. M. 1993.
    20. „Zur Vollkommenheit der menschlichen Natur gehört, daß sie unter jedem Himmel, nach jeder Zeit und Lebensweise sich neu organisiere und gestalte.“ Schönheit ist „die Darstellung, d. i. der sinnliche, zu empfindende Ausdruck einer Vollkommenheit“. Herder, Johann Gottfried: Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit; Kalligone. Vom Ange- nehmen und Schönen; beides in: Herders Sämmtliche Werke, hrsg. von Bernhard Suphan, Berlin 1880.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert